Richtlinien für unser Qualitätsfleisch von Rind und Schwein
1. Jedes Tier ist vom Zeitpunkt seiner Geburt an erfasst und lässt sich genetisch zurückverfolgen.
2. Für jedes unserer geschlachteten Tiere wird der Nachweis geführt.
Futter
1. Das Futter der Tiere wird von uns selbst erzeugt. Wir betreiben u.a. Getreide- und Maisanbau.
2. Wir verzichten auf die Beimischung von Fleisch-, Blut- und Tierkörpermehl.
Transport
1. Der Transport unserer Tiere zur Schlachtstätte beträgt höchstens 30 Minuten.
2. Unsere Bauernschlachtstätte ist ebenfalls ein mittelständiger Betrieb.
Medikamente
1. Zu Mastzwecken setzten wir grundsätzlich kein Wachstumsförderer ein.
2. Alle Tiere werden den Pflichtimpfungen unterzogen.
3. Sollte ein Tier durch den Veterinär ein Medikament verabreicht bekommen, so wird die vorgeschriebene Wartezeit eingehalten.
Artgerechte Tierhaltung
1. Unsere Rinder und Schweine werden in Ställen auf Stroh gehalten.
2. Jedem Tier steht eine ausreichende Fläche, Sonnenlicht und Frischluft zur Verfügung.
3. Rinder sind nur in den Wintermonaten in den Stallungen.
4. Kälber wachsen bei Ihrer Mutter auf und werden bis zu 9 Monate gesäugt.
5. Unsere Schweine haben Ringelschwänze.